Wie schließe ich einen Immobilienverkauf ab?
- mikramedia
- Apr, 30, 2013
- Tipps zum Immobilienverkauf
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Sie möchten eine Immobilie verkaufen? Dieses sicherlich nicht ganz alltägliche Geschäft spielt nach eigenen Regeln, die exakt eingehalten werden müssen, damit die Veräußerung korrekt abgeschlossen werden kann.
Die Vorarbeiten zum Immobilienverkauf
Wahrscheinlich handelt es sich bei Ihrer Entscheidung, ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, um keinen plötzlichen Impuls. Ebenso wenig spontan geht der Abschluss des Immobilienverkaufs vonstatten. Die Veräußerung einer unbeweglichen Sache, wie in etwa das Haus von Rechtswegen bezeichnet wird, durchläuft mehrere Stationen, bevor es zur endgültigen Übergabe kommt. Am Anfang steht dabei die Vermarktung, denn schließlich muss erst einmal ein Interessent gefunden werden, bevor man eine Immobilie überhaupt verkaufen kann. Sind Sie sich mit einem Käufer einig geworden, beginnt der formelle Teil der Veräußerung.
Der Termin beim Notar
Einen schriftlichen Kaufvertrag aufzusetzen reicht längst nicht aus, um das Eigentum einer Immobilie von einer Person auf die nächste übertragen zu können. Die Papiere rund um den Verkauf müssen notariell beglaubigt werden. Dazu vereinbaren Sie einen Termin mit einem Notar. Sobald Sie diesen mit den genauen Daten zum Wohnungs- oder Hausverkauf versorgt haben, wird er die Kaufvertragsurkunde aufsetzen. Auch wenn es auf den ersten Blick umständlich und auch teuer erscheint, extra einen Notar konsultieren zu müssen, so erhält man dadurch die notwendige Sicherheit für den Abschluss eines solch bedeutsamen Vertrages wie er bei einem Immobilienverkauf von Nöten ist. So gibt es zum Beispiel gewisse Vertragsklauseln in der notariellen Urkunde, die beide Vertragsparteien absichern.
Die Eintragungen im Grundbuch
Außer dem Notar wird zum rechtskräftigen Abschluss des Kaufvertrages über ein Haus oder eine Wohnung auch noch das Grundbuchamt miteinbezogen. Hier sind die Eigentümer sämtlicher Grundstücke in Deutschland verzeichnet. Außerdem stehen in den einzelnen Grundbuchblättern auch noch andere, das Grundstück betreffende, wichtige Eintragungen. Dazu gehört in etwa eine Grundschuld, denn in der Regel wird ein Immobilienkauf finanziert. In welcher Höhe das Kreditinstitut oder die Bausparkasse zur Darlehensabsicherung auf die Grundschuld zurückgreifen kann, muss exakt vermerkt werden. Die notwendige Korrespondenz mit dem Grundbuchamt übernimmt zum Glück ebenfalls der Notar. Er lässt als Sicherheit, während die Zahlungsmodalitäten über die Bühne gehen, eine Auflassungsvormerkung eintragen.
Wurde die Immobilie schließlich bezahlt und an den neuen Eigentümer übergeben, erfolgt die eigentliche Auflassung, also die endgültige Eintragung der geänderten Daten im Grundbuch und der Immobilienkaufvertrag hat nach einem weiten Weg seinen definitiven Abschluss gefunden.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
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