Erbstreit bei neuer Partnerschaft von Senioren
- mikramedia
- Okt, 01, 2020
- Fachartikel
- No Comments
Testamentsstreitigkeiten von Prominenten geistern immer wieder durch die Medien. Ältere Witwer setzten die zweite Ehefrau als Alleinerben ein – zum Nachteil der Kinder aus erster Ehe. Doch nicht nur Prominente und deren Familien sind von derlei Zwistigkeiten betroffen. RE/MAX in Tübingen berichtet.
Ein Testament beugt Erbstreit vor
Sie erinnern sich an Helmut Kohl? Er heiratete 2008 in zweiter Ehe seine frühere Redenschreiberin, die 34 Jahre jüngere Maike Richter. und entfremdete sich zunehmend von seinen Kindern und Enkelkindern. Als er 2017 starb, folgte ein langwieriger Erbstreit.
Auch so manche „normale“ Eheleute haben dieses oder ein ähnliches Ereignis aus dem eigenen Bekanntenkreis als Negativbeispiel vor Augen. Sie möchten sicherstellen, dass in ihrer Familie der überlebende Ehegatte das gemeinsame Vermögen den eigenen Kindern und nicht einem etwaigen neuen Ehegatten vererbt. Andererseits soll es natürlich fair und gerecht zugehen. Vor allem möchte man nicht, dass die Hinterbliebenen um das Erbe streiten. Oft enthält das Erbe auch eine oder mehrere Immobilien.
Falls weder Ehevertrag noch Testament existieren, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gehen 50 Prozent an den neuen Ehepartner und der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt. Zwei Kindern erhalten also je 25 Prozent. Zu beachten: Selbst „enterbten“ Kindern steht normalerweise noch die Hälfte ihres ursprünglichen Erbteils zu. Es handelt sich dabei um den sogenannten „Pflichtteil“ (in diesem Beispiel 12,5 Prozent). Ist der Ehepartner im Testament als „Alleinerbe“ eingesetzt, schrumpft das Erbe der Kinder ebenfalls auf den Pflichtteil zusammen. In obigem Fall wären das also zweimal 12,5 Prozent. Die restlichen 75 Prozent gehen an den neuen Ehepartner.
Keine Ansprüche ohne Trauschein
Ganz anders sieht es aus, wenn zwischen den neuen Partnern „nur“ eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht. Vor allem wenn es darum geht, die jeweilige Witwen-/Witwerrente weiter zu erhalten. In diesem Fall hat der Lebensgefährte nach dem Tod des Erblassers keinerlei Ansprüche. Das gilt auch, wenn er bereits jahrelang mit ihm zusammengelebt oder ihn oder sie gar aufopferungsvoll gepflegt hat. Auch aus dem Haus des Erblassers hat er auf Verlangen der Erben unverzüglich auszuziehen.
Es existieren jedoch zahlreiche Möglichkeiten, Kinder, Ehepartner, Lebensgefährten, Verwandte, aber auch sonstige Personen per Testament abzusichern oder zu begünstigen. Gleichzeitig lauert aber auch eine Vielzahl an Fallstricken. Bei einem laienhaft formulierten Testament ist die Gefahr groß, dass es angefochten oder für ungültig erklärt wird.
Sollten Sie sich als Paar oder Einzelperson in einer vergleichbaren Situation sehen und selbst Einfluss auf Ihr Erbe ausüben wollen, ist dringend anzuraten, sich an einen Notar oder spezialisierten Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie erbrechtlich beraten und Ihr Testament wasserdicht nach Ihren Wünschen formulieren.
Quellen: anwalt.de, faz.net, finanztipp.de, en.wikipedia.org
Search:
Categories
- Ausbildung zum Immobilienmakler
- Fachartikel
- Objekte
- Referenzen aus Tübingen & Umgebung
- Sonstiges
- Tipps für die Immobilienvermietung
- Tipps und Tricks
- Tipps zum Immobilienverkauf
- Veranstaltungen in & um Tübingen
Archives
- November 2021
- Oktober 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Oktober 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Januar 2014
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- September 2013
- August 2013
- Juli 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
- April 2013
- März 2013
- Februar 2013
- Januar 2013
- Dezember 2012
- November 2012
- Oktober 2012
- September 2012
- August 2012
- Juli 2012
- Juni 2012
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012