Erst prüfen, dann zahlen – Die Heizkostenabrechnung
- mikramedia
- Mrz, 11, 2015
- Tipps und Tricks
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Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine
Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen
haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir
Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Ist sie fehlerhaft oder nicht pünktlich zugestellt, gibt’s kein Geld!
Sie glauben
bestimmt nicht, was bei einer Heizkostenabrechnung alles falsch gemacht werden
kann!
Vorab sei aber schon
mal gesagt: ist die Heizkostenabrechnung nicht ordnungsgemäß erstellt, muss sie
auch nicht bezahlt werden. Ist sie nicht pünktlich zugestellt worden, also innerhalb
eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums, muss sie auch nicht beglichen
werden.
Welche Fehler werden gemacht?
Wie Sie
vielleicht wissen, gibt es die „Verordnung über die verbrauchsabhängige
Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten“, in der vorgeschrieben wird, dass die
Heizkostenabrechnung inhaltlich nachvollziehbar sein muss. Wenn man es positiv
sieht, ist dies fast nur bei jeder zweiten Abrechnung der Fall. Negativ
betrachtet bedeutet es nichts weiter, als dass eben auch fast jede zweite
Fehler aufweist. Fehler sind zwar da, gemacht zu werden, jedoch sollte es nicht
gerade bei so sensiblen Auflistungen passieren.
Diese Fehler
werden übrigens am häufigsten gemacht:
-
Gehören die Abrechnungsposten wirklich in die
Heizkostenabrechnung? - Stimmt die Wohnflächenquadratmeterangabe?
- Ist überhaupt Ihre Wohnung berechnet worden?
-
Sind die Anfangs-
und Enddaten korrekt? -
Wurden Zahlen
verdreht? - Tauchen
Rechenfehler auf?
Verlangen Sie Einsicht
Sollten Sie also
in irgendeiner Form berechtigte Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Abrechnung
haben, sollten Sie Einsicht in die Unterlagen bei Ihrem Vermieter verlangen,
ohne die Sie vor Gericht kaum eine Chance hätten.
Ist Ihr Vermieter
aber einsichtig, wird er sicherlich eine neue und fehlerfreie Abrechnung
erstellen lassen. Falls nicht, bleibt Ihnen eigentlich nur der Weg zum
Rechtsanwalt oder zu einem Mieterverein um sich gegen diese Art von ungerechter
Behandlung zu wehren.
Sollten Sie
weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser
Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht
Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
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