Erzielt man einen höheren Verkaufspreis, wenn man einen Immobilienmakler beauftragt?
- mikramedia
- Mai, 14, 2014
- Tipps zum Immobilienverkauf
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Die Frage, ob ein höherer Verkaufspreis erzielt werden kann, wenn ein Immobilienmakler beauftragt wird, kann ehrlichwerweise nicht ausschließlich mit „Ja“ beantwortet werden. Schließlich kommt es darauf an, von welchen Preisvorstellungen des Verkäufers man ausgeht. Fakt ist aber: ein professioneller Makler kann anhand verschiedener, objektiver Kriterien einen realistischen Marktpreis berechnen auf dessen Grundlage die späteren Verhandlungen geführt werden können.
Marktbeobachtung
Als Faustregel kann gelten, dass ein guter Immobilienmakler nicht nur die aktuellen Marktpreise, sondern auch die Marktpreise der letzten 10 Jahre kennen sollte. Dadurch kann er beurteilen, ob der Wert der regionalen Immobilien in den letzten Jahren eher gestiegen oder gefallen ist. Die Konkurrenzsituation am Markt ist ebenfalls nicht gleichbleibend, sondern kann sich unter Umständen sehr schnell ändern. Hier muss der Immobilienmakler reagieren und den Kaufpreis anhand der regionalen Erfordernisse neu festsetzen. Die Situation auf dem regionalen Immobililenmarkt ist allerdings niemals das alleinige Kriterium für die Bestimmung des Kaufpreises.
Wertermittlung
Eine Immobilie, die sich in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand befindet und bereits mehrere Jahrzehnte alt ist, lässt sich niemals zu dem selben Preis verkaufen wie eine neu gebaute Immobilie vergleichbarer Größe und vergleichbarer Ausstattung. Neben dem baulichen Zustand spielt die Größe, die Lage und die Umgebung des Hauses oder der Wohnung eine entscheidende Rolle. Ein Immobilienmakler sollte allerdings nicht versuchen, den Kaufpreis künstlich in die Höhe zu treiben und den Interessenten gravierende Mängel an der Immobilie zu verschweigen. Wenn dies später herauskommt, kann der Immobilienmakler rechtlich belangt und wegen arglistischer Täuschung angezeigt werden.
Ein seriöser Immobilienmakler wird die Immobilie in einem optimalen Licht präsentieren, alle Vorteile herausarbeiten und dennoch nicht versuchen, den potentiellen Kaufinteressenten mögliche Mängel oder dringenden Sanierungsbedarf zu verschweigen.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
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