Mieterhöhung: Zahlung signalisiert Zustimmung
- mikramedia
- Mai, 17, 2019
- Fachartikel
- No Comments
Durch die Anmietung einer Wohnung entstehen verschiedenste Pflichten. In einem Urteil hat nun der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Zahlung/Überweisung einer erhöhten Miete schon die Zustimmung des Mieters bestätigt. In diesem Fall wäre es somit nicht nötig (und nicht zulässig), dass der Vermieter noch eine schriftliche Zustimmung verlangt.
Wohnung mieten trotz Mieterhöhung
Das mangelnde Information teuer werden kann, erfuhr vor Kurzem eine Vermieterin, die wegen einem nach ihrem Verständnis fehlerhaften Ablauf einer Mieterhöhung vor Gericht gezogen war. Konkret verlange sie von ihrer Mieterin, dass diese das Mieterhöhungsschreiben unterzeichnen und ihr zurücksenden sollte. Denn nach ihrer Auffassung hätte sich die Mieterin bis Ende des zweiten vollen Monats nach Eingang des Erhöhungsschreibens entsprechend erklären müssen. Soweit so richtig. Denn tut ein Mieter dies nicht, kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieser Frist Klage vor dem Amtsgericht erheben.
Dabei war der Vermieterin allerdings nicht bewusst, dass ein Mieter sein Einverständnis nicht zwingend schriftlich geben muss. Die Tatsache, dass er die erhöhte Miete stillschweigend begleicht genügt, um seine Zustimmung, die Wohnung weiterhin zu mieten, auszudrücken. Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin dies in der Tat schon in drei aufeinander folgenden Monaten getan. In sofern bestand keinerlei Anspruch der Vermieterin auf eine schriftliche Bestätigung, entschied der BGH (VIII ZB 74/16). Für die Vermieterin unangenehmes Ergebnis: sie hatte die Kosten des durch sie angestrengten Rechtsstreits selbst zu tragen.
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter die Miete frühestens 15 Monate nach dem Einzug des Mieters bzw. nach der letzten Mieterhöhung bis auf maximal die ortsübliche Vergleichsmiete anheben darf. Im zugehörigen Ankündigungsschreiben muss er dabei unter anderem auch den Grund der Mieterhöhung anführen.
Vergeich mit ähnlichen Objekten macht Sinn
Sofern Sie sich als Vermieter auf die ortsübliche Vergleichsmiete beziehen, sollten Sie sich am Mietspiegel orientieren. Alternativ können Sie sich auch auf die Vergleichsmiete einer frei zugänglichen Mietdatenbank beziehen. Dabei müssten die zum Vergleich herangezogenen Wohnungen gemäß Lage, Art, Größe und Zustand der Ihren tatsächlich so ähnlich wie möglich sein. Allerdings ist auch hier die Kappungsgrenze zu beachten, nach der die Miete nicht um mehr als 20 Prozent (in Ballungsräumen nur um 15 Prozent) innerhalb von drei Jahren angehoben werden darf.
Wenn Sie den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung einmal genau wissen möchten, dann lohnt sich ein professionelles Bewertungsgutachten. Als eine erste Wertschätzung bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Online-Immobilienbewertung an. So erhalten Sie schnell und unkompliziert einen groben Orientierungsrahmen für Ihre Immobilie per E-Mail.
Search:
Categories
- Ausbildung zum Immobilienmakler
- Fachartikel
- Objekte
- Referenzen aus Tübingen & Umgebung
- Sonstiges
- Tipps für die Immobilienvermietung
- Tipps und Tricks
- Tipps zum Immobilienverkauf
- Veranstaltungen in & um Tübingen
Archives
- November 2021
- Oktober 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Oktober 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Januar 2014
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- September 2013
- August 2013
- Juli 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
- April 2013
- März 2013
- Februar 2013
- Januar 2013
- Dezember 2012
- November 2012
- Oktober 2012
- September 2012
- August 2012
- Juli 2012
- Juni 2012
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012