Darf der Vermieter die steigenden Nebenkosten auf den Mieter umlegen?
- mikramedia
- Nov, 24, 2012
- Tipps für die Immobilienvermietung
- No Comments
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157/52 26 50 oder per E-Mail stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Generell hat der Vermieter natürlich das Recht, anfallende Nebenkosten auch auf den Mieter umzulegen, sofern diese sachgerecht errechnet, vertraglich vereinbart und auch bei einem Streitfall nachgewiesen werden können. Gerade bei unausweichlichen Kostenfaktoren wie zum Beispiel Heizung und Wasservorsorge richtet sich die Höhe stark nach den Gewohnheiten des Mieters, weshalb dieser letztlich für diese anfallenden Kosten auch Sorge zu tragen hat.
aber: Nicht alle Kosten dürfen umgelegt werden
Als Vermieter sollten Sie sich im Idealfall bereits im Vorfeld erkundigen, welche Kosten im späteren Fall vom Mieter übernommen werden müssen und in welcher Höhe. Besonders außergewöhnliche Posten in den Nebenkosten umlegen zu lassen kann schnell zum Streit mit dem Mieter führen, wenn dieser entweder darauf besteht, dass eine derartige Vereinbarung nie getroffen wurde oder er nicht den vollen Satz leisten möchte (oder kann).
Streitfälle treten zum Beispiel schnell ein, wenn ein Fahrstuhl im Objekt installiert ist den auch alle Bewohner der Immobilie frei nutzen können. Hier sollten Vermieter idealerweise schon im Vorfeld abklären, ob und in welcher Höhe die anfallenden Betriebskosten auch von Bewohnern im Erdgeschoss übernommen werden müssen. Andernfalls können steigende Posten, zum Beispiel durch eine Instandhaltung oder höhere Stromkosten, später nur schwer außergerichtlich durchgesetzt werden.
Auch sieht die Rechtsprechung ganz klar vor, dass Sie als Vermieter in der Beweispflicht stehen, wenn Sie das Umlegen von Nebenkosten auf den Mieter planen. Das heißt im Klartext, dass nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit gehandelt werden muss. Es ist also zwingend notwendig, dass auch Sie als Vermieter versuchen unnötige Kosten zu vermeiden, indem beispielsweise Handwerker aus dem nahen geografischen Umfeld beauftragt und ausführlich Preise der jeweiligen Dienstleister verglichen werden. Steigen laufende Kosten der Immobilie, die Sie auf Mieter umlegen möchten, so müssen Sie hierfür immer den exakten Beweis mitsamt Kennzahlen erbringen, um auch vor Gericht bei einem späteren Streitfall gute Chancen für einen positiven Ausgang zu wahren.
Ausgearbeiteter Mietvertrag spart viel Ärger
Sollten Sie als Vermieter oder über die Hausverwaltung das Objekt versichert haben, namentlich via einer Gebäudeversicherung, sollte im Mietvertrag auch eine Regelung hinsichtlich steigender Tarife getroffen werden. Nebenkosten für derartige optionale Posten können zwar auf den Mieter zumindest zu Teilen übertragen werden, jedoch nur wenn sich im Mietvertrag auch die entsprechende Regelung zum Umlegen der Posten befindet. Das Umlegen der Nebenkosten vom Vermieter auf den Mieter gestaltet sich also nicht immer ganz einfach, besonders dann nicht, wenn der Mietvertrag lückenhaft ist oder nicht vollständig ausgearbeitet wurde. Indem die Nebenkosten und steigende Posten klar und deutlich im geschlossenen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter behandelt werden, können später Auseinandersetzungen schon im Vorfeld vermieden werden. Als Faustregel gilt: möchten Vermieter Kosten umlegen, muss dies auch vorher schriftlich vereinbart worden sein!
Tipp unsererseits: gehen Sie den Mietvertrag Schritt für Schritt mit Ihren neuen Mietern durch und weisen Sie auf alle relevanten Klauseln hin. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten genauso wie das gute alte „na das hätten Sie mir aber sagen müssen“-Argument.
Bei Fragen und Unklarheiten zur Umlage der Nebenkosten im Speziellen bzw. zu Rechten und Pflichten für Sie als Eigentümer helfen wir, Ihre RE/MAX Immobilienmakler aus Tübingen, Ihnen jederzeit gerne weiter!
Search:
Categories
- Ausbildung zum Immobilienmakler
- Fachartikel
- Objekte
- Referenzen aus Tübingen & Umgebung
- Sonstiges
- Tipps für die Immobilienvermietung
- Tipps und Tricks
- Tipps zum Immobilienverkauf
- Veranstaltungen in & um Tübingen
Archives
- November 2021
- Oktober 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Oktober 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Januar 2014
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- September 2013
- August 2013
- Juli 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
- April 2013
- März 2013
- Februar 2013
- Januar 2013
- Dezember 2012
- November 2012
- Oktober 2012
- September 2012
- August 2012
- Juli 2012
- Juni 2012
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012