Was bedeutet das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen?
- mikramedia
- Dez, 03, 2014
- Tipps zum Immobilienverkauf
- No Comments
Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine
Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen
haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir
Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Basis ist eine EU-Verbraucherrichtlinie
Angenommen,
Sie lesen eine Annonce in der Zeitung, in der eine herrliche Wohnung für einen sehr günstigen Preis angeboten wird. Da Sie sowieso schon auf der Immobiliensuche
waren, schreiben Sie dem Makler eine E-Mail, der auch prompt zurückschreibt. Damit haben Sie, durch Ihr konkludentes
Verhalten, gleichzeitig einem Maklervertrag zugestimmt.
Seit dem
13.06.2014 hat sich rein rechtlich sehr viel getan, denn nun gehören Maklerverträge, die nicht im Maklerbüro vereinbart werden, zu
den sogenannten Fernabsatzverträgen und haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, da dieser Vertrag per Fernkommunikationsmittel
zustande gekommen ist. Dazu gehören übrigens alle Verträge, die per Telefon, E-Mail, Handy oder ähnlichem abgeschlossen wurden.
Basis hierfür ist eine EU-Verbraucherrichtlinie, die seit
Mitte des Jahres nun auch deutsches Recht ist.
Im „Gesetz zur
Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
Regelung der Wohnungsvermittlung“ wurde unter anderem auch festgelegt, dass
Kunden von ihrem Immobilienmakler ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und die
Widerrufsfrist belehrt werden müssen. Geschieht das nicht, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14
Tage nach Vertragsabschluss.
Immobilienmakler werden sich absichern
Verständlicherweise werden sich nun Immobilienmakler
dahingehend absichern, dass sie sich eine schriftliche Bestätigung unterzeichnen lassen werden, in der
-
die
ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
bestätigt wird -
eingewilligt
wird, dass der Makler schon vor Ablauf der Frist mit der Arbeit beginnt - der
Kunde zustimmt, dass damit sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung
durch den Makler erloschen ist.
Mal ehrlich,
kaum jemand wird einen Vertrag schon widerrufen, deren Wirkung noch gar nicht
begonnen hat oder erst in 14 Tage anfangen soll. Es liegt also im Interesse
aller, wenn der Makler zügig mit seiner Arbeit
beginnen kann.
Sollte der
Kunde von seinem Widerrufsrecht fristgemäß Gebrauch machen, hatte
aber ausdrücklich darauf bestanden, dass der Makler
schon mit seiner Arbeit beginnt, steht dem Makler ein sogenannter Wertersatz
zu.
Sollten Sie
weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser
Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht
Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
Search:
Categories
- Ausbildung zum Immobilienmakler
- Fachartikel
- Objekte
- Referenzen aus Tübingen & Umgebung
- Sonstiges
- Tipps für die Immobilienvermietung
- Tipps und Tricks
- Tipps zum Immobilienverkauf
- Veranstaltungen in & um Tübingen
Archives
- November 2021
- Oktober 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Oktober 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Januar 2014
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- September 2013
- August 2013
- Juli 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
- April 2013
- März 2013
- Februar 2013
- Januar 2013
- Dezember 2012
- November 2012
- Oktober 2012
- September 2012
- August 2012
- Juli 2012
- Juni 2012
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012