Wenn Geschwister erben, ist Vorsicht geboten
- mikramedia
- Feb, 11, 2015
- Tipps zum Immobilienverkauf
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Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine
Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen
haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir
Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Ein Testament kann Streit verhindern
Als wenn es
nicht schon schwer genug wäre, auch noch den Verlust des letzten Elternteils zu verarbeiten, entstehen
oft Streitigkeiten unter Geschwistern, wenn es um das gemeinsame Erbe geht. Das
ist garantiert nicht im Sinne der Verstorbenen und kann durch die Erstellung
eines Testaments wenigstens entschärft werden. Darin könnte
die Aufteilung des Vermögens
und das Wohnrecht der mitgeerbten Immobilie schriftlich und notariell
beglaubigt festgelegt werden.
Ein unabhängiger Gutachter sollte den aktuellen
Verkehrswert ermitteln
Ein
klitzekleiner Haken bleibt allerdings beim Hauserben, denn er muss seinen
Geschwistern ihren Erbanteil ausbezahlen, wenn er alleiniger neuer Hausbesitzer
sein möchte. Um nicht von
irgendwelchen Phantomsummen zu reden, bietet es sich geradezu an, nach einem
unabhängigen Gutachter zu
suchen, der den aktuellen Verkehrswert ermittelen soll. Dies ist wiederum die
Summe – abzüglich des Eigenanteils –
die es unter den Schwestern und Brüdern aufzuteilen gilt. Es ist durchaus im Interesse aller Beteiligten,
wenn sich alle auf einen Gutachter einigen könnten, damit nicht im Nachhinein das
Gutachten angezweifelt werden kann.
Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft sind absolut
gleichberechtigt
Haben die
Eltern nicht festgelegt, wer deren Immobilie erben soll, schreibt das Gesetz
vor, dass die Pesonen die erben, eine Erbengemeinschaft bilden. Was unter
Geschwistern vielleicht nicht ganz so einfach ist, muss hier funktionieren,
denn alle Mitglieder der Erbengemeinschaft sind absolut gleichberechtigt. Das
heisst, alle Entscheidungen müssen einstimmig erfolgen, egal ob es um den Verkauf, die Vermietung oder
die Eigennutzung geht.
Es ist vielleicht
noch nicht allerorts üblich,
aber die Einberufung eines „Familienrates“ – zusammengesetzt aus den Eltern und den
erwachsenen Kindern – um gemeinsam zu besprechen, wie später einmal das Vermögen, das Haus oder die Eigentumswohnung
aufgeteilt werden sollen, ist äußerst hilfreich und
erspart später viele unnötige Streitigkeiten.
Sollten Sie
weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser
Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
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