Zwei Merkmale, durch die sich wirklich interessierte Käufer auszeichnen.
- mikramedia
- Dez, 11, 2013
- Tipps zum Immobilienverkauf
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 – 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Für einen unkundigen Laien ist es nicht leicht, wirklich interessierte Käufer einer Immobilie von den Personen zu unterscheiden, die sich „nur mal so“ informieren möchten. Aus diesem Grunde wäre es zumindest überlegenswert, einen erfahrenen Fachmann mit der Suche nach einem passenden Käufer zu beauftragen. Dabei gibt es zwei Merkmale, die dafür sprechen, dass eine Person ein echtes Kaufinteresse hat.
Klare Vorstellungen
Niemand entscheidet sich dafür, eine Immobilie zu kaufen, wenn er nicht klare Vorstellungen hat, wie groß und wie alt sie sein soll und ob sie sich eher auf dem Lande oder in der Stadt befinden soll. Auch die Infrastruktur ist ein wichtiger Faktor, der in jedem Falle berücksichtigt werden muss. Fehlen diese Vorstellungen, kann der Verkäufer oder sein Immobilienmakler davon ausgehen, dass der Kaufinteressent kein wirkliches Interesse hat. Er sollte nicht oder wenn dann nur unter Vorbehalt zu einer Besichtigung eingeladen werden. Dabei gilt es, zwischen den Zeilen zu lesen. Denn kein Interessent wird diese Aspekte durch eine direkte Fragestellung beantworten, ohne sich dabei ausgefragt vorzukommen.
Ausreichende Bonität
Neben klaren Vorstellungen bezüglich der Immobilie sollte der Kaufinteressent über eine ausreichende Bonität verfügen. Dazu gehört ein regelmäßiges und sicheres Einkommen ebenso wie eine tadellose Schufaauskunft. Fehlt eines dieser beiden Merkmale, scheidet der Kaufinteressent von vornherein aus. Er besitzt nicht die Voraussetzungen, um einen Immobilienkredit zu erhalten, was wiederum unabdingbar wäre, um die Immobilie zu finanzieren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Bonität des Kaufinteressenten zu prüfen. Dazu gehört in erster Linie eine Schufa Selbstauskunft und ein Lohn- oder Gehaltsnachweis. Selbstständige oder Freiberufler sollten ebenfalls entsprechende Nachweise erbringen können. Der Verkäufer einer Immobilie hat allerdings nicht die Möglichkeit, ohne das Wissen und das Einverständnis des Kaufinteressenten eine Schufaauskunft anzufordern. Aus diesem Grunde sollte der Verkäufer auf einer Schufa Selbstauskunft bestehen.
Hier ist das entsprechende Fingerspitzengefühl gefragt. Schließlich soll sich ein Interessent nicht vorkommen, als würde man ihm nicht trauen.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
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